Schulstruktur (Grafik)

Hauptschule
ABSCHLÜSSE UND ÜBERGANG

Als kooperative Gesamtschule mit angeschlossener Grundschule und gymnasialer Oberstufe, bietet die Europaschule Gladenbach ein umfangreiches Angebot. Die Schüler*innen unserer Schule können ihre gesamte Schullaufbahn ohne Schulwechsel bestreiten. Natürlich ist auch ein späterer Wechsel an die ESG möglich, beispielsweise zu Beginn der 5. / 7. oder 11. Jahrgangsstufe. Unsere Lernangebote sind auf die Bedürfnisse unserer Schüler*innen zugeschnitten. Das durchlässige Gesamtschulkonzept ermöglicht beispielsweise einfache Wechsel der Schulform.
Berufsberatung

Abschlüsse


Um einen einfachen Hauptschulabschluss zu erreichen, müssen die Schülerinnen und Schüler

 

1. eine Projektprüfung abgelegt haben

2. jeweils eine Zentrale Abschlussarbeit in Deutsch und Mathematik abgelegt haben

3. die Versetzungsbestimmungen auf Grundlage der Endnoten erfüllt haben sowie

4. eine Gesamtleistung (inkl. Projektprüfung und Zentrale Abschlussarbeiten) von Note 4,4 oder besser erlangt haben.

 

Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss erhalten ein Abschlusszeugnis.

Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss erhalten ein Abgangszeugnis.

Abschlussprüfungen


Projektprüfungen:


Die Projektprüfung ist eine Gruppenprüfung (3 - 4 Schüler*innen/Gruppe).

Der Ablauf der Projektprüfung gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, eine Durchführungsphase und eine Präsentationsphase.

  1. Die Vorbereitungsphase dauert in der Regel drei Wochen. In der Vorbereitungsphase wählen die Schülerinnen und Schüler nach Beratung durch die beteiligten Lehrkräfte das Prüfungsthema und legen die Projektbeschreibung, die insbesondere Aussagen über Umfang, Medien, Gliederung, Präsentation und außerschulische Vorhaben enthalten kann, der Schulleiterin oder dem Schulleiter zur Genehmigung vor. Daneben dient die Vorbereitungsphase der Informations- und Materialbeschaffung.
  2. In der Durchführungsphase arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig an ihrem Projekt. Ihnen steht die projektleitende Lehrkraft beratend zur Verfügung.
    In dieser Phase ist auch die Präsentation des Projektes vorzubereiten.
  3. Die Präsentationsphase bildet den Abschluss der Projektprüfung. Dafür ist ein Zeitraum von höchstens 60 Minuten vorzusehen. Sie besteht aus zwei Teilen:
    1. Vorstellung der Arbeitsergebnisse in einem Zeitraum von 15 - 30 Minuten und
    2. Befragung der Schülerinnen und Schüler durch den Prüfungsausschuss.
    3. Die Projektprüfung kann schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten.

Das Ergebnis der Projektprüfung wird im Zeugnis als gesonderte Note ausgewiesen.

Zusätzlich wird dem Zeugnis ein Beiblatt beigefügt, das das Thema der Projektarbeit, eine kurze Beschreibung des Projektes und die Note enthält. Die Beurteilung kann durch schriftliche Aussagen ergänzt werden.


Zentrale Abschlussarbeiten:

Im zweiten Halbjahr der Kl. 9 nehmen die Schülerinnen und Schüler an den Zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teil.

Die Bearbeitungszeit der Prüfungsaufgaben beträgt im Fach Deutsch 180 Minuten, in den Fächern Mathematik und Englisch jeweils 135 Minuten.

Die Prüfungsaufgaben werden vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt.

Die Prüfungsarbeiten werden von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer der Klasse bewertet. Sie ist nicht Bestandteil der am Ende der Jahrgangsstufe erteilten Fachnote in dem jeweiligen Fach.

Die Prüfungsarbeit im Fach Englisch wird nur gewertet und zur Bildung der Abschlussnote herangezogen, wenn der Hauptschulabschluss in Form des qualifizierenden Hauptschulabschlusses erreicht wird. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen einfachen Hauptschulabschluss erlangt haben, kann auf Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers das Ergebnis der Prüfungsarbeit im Fach Englisch unter Bemerkungen in das Abschlusszeugnis aufgenommen werden.


Übergangsmöglichkeiten


Möglichkeit zur Erlangung des Hauptschulabschlusses durch Wiederholung der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe

Wer am Ende der Kl. 9 keinen Hauptschulabschluss erreicht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die letzte Jahrgangsstufe einmal wiederholen und die Prüfung erneut ablegen.

 

Möglichkeit zur Erlangung des Hauptschulabschlusses durch weiterführende Schulen oder Institutionen

Zudem gibt es die Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss z.B. im Rahmen der BzB (=Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung)/PuSch (= Praxis und Schule) oder BÜA (=Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung; siehe unten) an einer Berufsschule, auf dem zweiten Bildungsweg an einer Abendschule oder im Rahmen von Bildungsprojekten durch Nichtschülerprüfungen zu erlangen.

Nähere Informationen und Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie im persönlichen Gespräch, bei unseren Berufseinstiegsbegleitern, dem für Ihr Kind zuständigen Berufsberater sowie direkt bei den für Ihr Kind infrage kommenden Institutionen.

 

BÜA

Die BÜA (Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung) hat zum Ziel, die Jugendlichen in kleinen Lerngruppen bei ihrem Übergang Schule-Beruf optimal zu unterstützen. Die Jugendlichen sollen eine fundierte Berufswahlentscheidung treffen, schneller eine Ausbildung beginnen sowie vor oder während der Ausbildung einen weiterführenden Schulabschluss erlangen können.

Die BÜA kann von Schülerinnen und Schülern ohne und mit Hauptschulabschluss sowie mit Realschulabschluss besucht werden und gliedert sich in zwei Stufen:

1. Stufe (1 Jahr): Kennenlernen von mind. 2 Berufsfeldern; Betriebspraktika. Prüfung am Ende der Stufe 1 zum Erlangen des Hauptschulabschlusses.

2. Stufe (1 Jahr): Spezialisierung auf ein Berufsfeld. Prüfung am Ende der Stufe 2 zum Erlangen des Mittleren Abschlusses.

Bitte beachten Sie: Die BÜA wird im Einzugsbereich unserer Schüler bisher an folgenden Berufsschulen angeboten:

  • Werner-von-Siemens-Schule/Theodor-Heuss-Schule Wetzlar
  • Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises in Dillenburg

 

Möglichkeit zur Erlangung des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer Ausbildung

Auch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung führt zum Erreichen des Hauptschulabschlusses.

 

FSJ/FÖJ

Zudem besteht die Möglichkeit, sich nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht und vor Vollendung des 27. Lebensjahres in Freiwilligendiensten wie z.B. dem FSJ (http://www.fsj-hessen.de/) oder dem FÖJ (https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/mensch-umwelt/freiwilliges-oekologisches-jahr-hessen-foej) zu engagieren. Hier kann kein Schulabschluss erworben werden.

Kontakt


Image
Nicole Aeberhard