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Das Bildungsprogramm Erasmus+ der EU (2014 - 2020) integriert eine Vielzahl früherer Programme und ist mit einem Budget in Höhe von 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen sollen bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen.

Die Nationale Agentur im PAD setzt in Deutschland das Programm im Schulbereich um. Unter Erasmus+ Schulbildung können Einrichtungen beim PAD Projekte in zwei Leitaktionen des Programms beantragen:

  • Leitaktion 1 "Mobilitätsprojekte für Schulpersonal": Projekte, in denen durch Fortbildungsmaßnahmen für Schulpersonal (individuelle Lehr- und Lernaufenthalte von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften) in anderen Programmstaaten die Schulentwicklung gefördert wird (z. B. in den Bereichen Unterrichts- oder Steuerungsqualität oder Internationalisierung). Ein solches Mobilitätsprojekt umfasst die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Verbreitung des Lernzuwachses mehrerer Fortbildungsmaßnahmen in der geförderten Einrichtung.
  • Leitaktion 2 "Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren": ein- bis dreijährige Strategische Partnerschaften in unterschiedlichen Projekttypen: Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren (darunter Schulpartnerschaften und Regio-Partnerschaften) und Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen.
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