Konzeptionen
Von Schulgarten zum Schülerlabor? Die Umwelterziehung an der Freiherr-vom-Stein-Schule im Wandel der Zeit
Schon seit Beginn der siebziger Jahre sind verschiedene Ideen zum Umweltunterricht an den Schulen entworfen worden, die allerdings fast immer einen engen inhaltlichen Bezug zum jeweiligen Unterrichtsfach zeigten. Die Biologie war hier schon früh u.a. mit den klassischen Themen Teich, Bach, Wald und Schulgarten stark vertreten. Fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben waren dagegen eher selten und in der Unterrichtspraxis nur mit Schwierigkeiten umzusetzen. Im Jahre 1977 haben die europäischen Umweltminister in der Deklaration von Tiflis die Umweltbildung als integralen Bestandteil schulischer Bildung festgeschrieben. Die Kultusministerkonferenz in Deutschland hat diesen Beschluss Anfang der achtziger Jahre aufgegriffen und die Umwelterziehung ausdrücklich als Aufgabenfeld festgelegt: „Es gehört auch zu den Aufgaben der Schule, bei jungen Menschen Bewusstsein für Umweltfragen zu erzeugen, die Bereitschaft für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt zu fördern und zu einem umweltbewussten Verhalten zu erziehen, das über die Schulzeit hinaus wirksam bleibt“ (KMK-Beschluss vom 17.10.1980). International gesehen brachte dann 1992 die Konferenz in Rio de Janeiro den entscheidenden Durchbruch für eine nachhaltige Entwicklung, die auch erste politische und rechtliche Handlungsvorgaben ermöglichen sollte.
An der Gladenbacher Schule war die Umweltbildung schon immer dadurch geprägt, dass man sich bei der Planung von interessanten Unterrichtsprojekten auf die Mitarbeit vieler Lehrerinnen und Lehrer und bei der Durchführung auf die Unterstützung der Eltern, aber auch der Schulleitung verlassen konnte. Bis 1991 sind es neben typischen Lebensraumuntersuchungen (Bach, Boden, Wiese und Wald) vor allem Projekte gewesen, die es zum Ziel hatten, in unmittelbarer Nähe der Schule eine Reihe von Biotopen einzurichten, die im Sinne eines grünen Klassenzimmers genutzt werden sollten. Diese Vorhaben hatten aber in der Regel eher punktuellen Charakter und wurden, trotz des Versuchs einer Fortschreibung, nur selten zu einem festen Bestandteil im Lehrplan.
Dieser eher situativ geprägte Charakter schulischer Entwicklungsarbeit hat sich seit dem Jahr 1992 und dem konzeptionellen Beginn des Europaschulprogramms deutlich geändert. Mit der festen Einrichtung eines Arbeitskreises zur „Ökologischen Grundbildung“ wurde ein Forum geschaffen, in dem erstmals fächerübergreifend Bausteine zur Entwicklung und Erprobung einer Konzeption zur ökologischen Grundbildung vorgestellt, begleitet und evaluiert werden konnten. Die in der Vorbereitung zum schulinternen Curriculum notwendige Diskussion über mögliche fächerübergreifende Projekte hat wesentlich dazu beigetragen, dass ein Konsens darüber erzielt werden konnte, dass sich eine nachhaltige Umwelterziehung bei Schülerinnen und Schülern nicht auf die Ausbildung kognitiver Kompetenzen beschränken darf, sondern die emotionale und handlungsbezogene Seite des Lernens mit einbeziehen muss. Hierzu galt es daher Bausteine zu entwickeln, die die Umweltprobleme so vermitteln, dass immer wieder auch Erfahrungen gemacht werden, die Mut machen können. Viele Schutzmaßnahmen für bedrohte Tierarten (Fledermäuse, Solitärbienen, Hirschkäfer und Amphibien) oder Einrichtungen für ökologische Untersuchungen (Walderlebnisraum, Freilandlabor, Waldkünstlerwerkstatt und nicht zuletzt das Vivarium) belegen diese vielfältigen Bemühungen. Der Arbeitskreis war gleichzeitig auch Initiator verschiedenster Fortbildungsveranstaltungen, die diesen Anspruch zum Thema hatten.