Regelungen zur Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied können Einzelpersonen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, und juristische Personen werden. Damit verbunden ist das aktive Wahl- und Stimmrecht. Das passive Wahlrecht setzt das vollendete 18. Lebensjahr voraus. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 13€ pro Jahr. Fördermitglieder bestimmen Ihren Beitrag selbst. Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen zahlen 8 Jahre lang die Hälfte. Alle übrigen Regelungen entnehmen Sie bitte der Satzung.